Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Seit dem 13. Februar 2025 hat die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen neuen Namen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Mit dieser Neuausrichtung wird die öffentliche Gesundheit in Deutschland gestärkt und der Public-Health-Ansatz noch besser an internationale Standards in der Gesundheitsförderung und Prävention angepasst.
Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nimmt das Bundesinstitut Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundesebene wahr. Es entwickelt Konzepte, Strategien und Maßnahmen gemeinsam mit Kooperationspartnern und setzt diese in Kampagnen, Programmen und Projekten um. Hierbei greift sie gesellschaftliche Anforderungen wie den demografischen und sozialen Wandel sowie das sich ändernde Krankheitsspektrum auf (Aufgaben und Ziele des BIÖG).
Die Förderung verantwortungsbewussten und gesundheitsgerechten Handelns und die Förderung der sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems stehen im Mittelpunkt der Arbeit des BIÖG. Denn für die weit verbreiteten chronisch-degenerativen Krankheiten gilt, dass sie durch gesundheitsschädliches Verhalten (z. B. Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, Über- und Fehlernährung) begünstigt werden. Auch die Häufigkeit der Ansteckung mit Infektionskrankheiten lässt sich eindämmen, wenn Übertragungswege und Schutzmöglichkeiten bekannt gemacht werden und Schutzverhalten eingeübt ist. Wirksame Wege zur Eindämmung vieler Krankheiten liegen im Bereich der zielgruppenspezifischen Prävention und Gesundheitsförderung durch Information, Aufklärung und Motivation zu gesundem Verhalten. Gleichzeitig werden durch Aufklärung und Prävention Strukturen vor Ort gestärkt und es wird die Akzeptanz für notwendige strukturelle Präventionsmaßnahmen erhöht.