Bundesnichtraucherschutzgesetz

Der Bund hat im Rahmen seiner Zuständigkeit Regelungen für einen effektiven Nichtraucherschutz getroffen.

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) ist am 1. September 2007 in Kraft getreten. Der Bund hat mit dem darin enthaltenen Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz) und wei­teren Rechtsänderungen den Nichtraucherschutz für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grundgesetz zuständig ist. Durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) wurde eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes dahin gehend vorgenommen, dass jetzt auch das Rauchen von Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten in das bestehende Rauchverbot einbezogen ist.

Stand: 5. September 2024

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