Beirat nach § 24 KHG

Expertenbeirat zur Überprüfung der coronabedingten Regelungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser

Ein Beirat von Vertreterinnen und Vertretern von Krankenhäusern, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie renommierten Wissenschaftlern untersucht die Auswirkungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes und weiterer coronabedingter Maßnahmen und Regelungen auf die wirtschaftliche Situation sowie die Belastung der Krankenhäuser in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Dazu gehört unter anderem die Analyse der Entwicklung des stationären Leistungsgeschehens sowie der Auswirkungen der Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, die Krankenhäuser seit Beginn der Pandemie in unterschiedlichen Zeiträumen und unter Berücksichtigung modifizierter Anspruchsberechtigungen erhalten, wenn sie für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten Betten freihalten.

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit und erstellt fundierte Analysen und Vorschläge, auf deren Grundlage die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt und zielgenauer ausgestaltet wurden.

Angesichts der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist in Zusammenhang mit den Versorgungsaufschlägen nach § 21a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bei der Überprüfung durch den Beirat insbesondere die Belastung der Krankenhäuser aufgrund der Entwicklung der Zahl der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2-Infizierten zu berücksichtigen.

Stand: 23. Juni 2022

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