Ehrenamtliches Engagement in der Pflege

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege weiter gestärkt. Denn mit der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen steigt sowohl der Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften als auch der Bedarf an Menschen, die ehrenamtlich in der Pflege tätig sind. Die Pflegeversicherung fördert deshalb gemäß § 45c SGB XI und anderen den Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen.

Ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger sowie Selbsthilfegruppen und -organisationen werden in die Versorgungsnetze vor Ort eingebunden. Das betrifft zum Beispiel Angebote zur Unterstützung im Alltag auf kommunaler Ebene wie Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, die Entlastung von Pflegepersonen durch die stundenweise Übernahme der Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person zu Hause oder auch die Zusammenarbeit engagierter Bürgerinnen und Bürger oder Angehöriger von Selbsthilfegruppen mit den  Pflegestützpunkten zur Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

An einer ehrenamtlichen Tätigkeit interessierte Bürgerinnen und Bürger, die zugelassene Pflegeeinrichtungen bei der allgemeinen Pflege und insbesondere Betreuung von Pflegebedürftigen oder zum Beispiel an Demenz erkrankten Menschen, die sich alleine im Alltag nicht mehr gut zurechtfinden, unterstützen möchten, können sich hierfür durch Schulungen, die die Pflegeeinrichtungen organisieren, qualifizieren lassen. Zudem können sie kostenlos an den Pflegekursen der Pflegekassen teilnehmen.

Zugelassene Pflegeeinrichtungen können ferner für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen eine Aufwandsentschädigung zahlen.

Der Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen wird finanziell gefördert. Seit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz sind die Pflegekassen verpflichtet, hierfür zusätzliche Mittel in Höhe von 15 Cent pro Versichertem und Jahr zur Verfügung zu stellen. Die bereits zuvor möglichen Fördermittel zur Stärkung des Ehrenamtes stehen weiterhin zur Verfügung.

Stand: 31. Januar 2022

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