Faire Anwerbung Pflege Deutschland (Gütesiegel)

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ setzt Vorgaben zur Sicherung eines hohen ethischen Standards für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU und des EWR), soweit diese nicht durch die Arbeitsverwaltung erfolgt. Das Gütesiegel bestimmt dafür konkrete Anforderungen an eigenorganisiert anwerbende Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie an international tätige private Personalvermittlungsagenturen. Zentrale Vorgaben sind: Kostenfreiheit der Anwerbung für die Pflegekräfte, Nichtdiskriminierung beziehungweise Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmenden, individuelle Unterstützung bei Integration, Sprachförderung und Berufsanerkennung in Deutschland, volle Transparenz zu Ablauf und Ansprechpersonen für die Pflegekräfte.

Die Träger des Gütesiegels verpflichten sich zur Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben, was von der Gütegemeinschaft überwacht wird. Mit dem Gütesiegel trägt Deutschland zugleich den einschlägigen internationalen Normen und Standards wie zum Beispiel dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung.

Das Gütesiegel ist ein staatliches Siegel der Bundesrepublik Deutschland, das durch gesetzliche Vorgaben geregelt ist. Inhaberin des Gütesiegels sowie der Gewährleistungsmarke „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Gütesiegel wird herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) und entwickelt vom Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF), welches eine Arbeitseinheit im KDA ist.

Anträge auf Erteilungsstelle des Gütesiegels sind bei der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. zu stellen.

Die Gütegemeinschaft sorgt für eine aufwands- und kosteneffiziente Erteilung sowie eine wirksame Kontrolle in Selbstorganisation der Gesundheitswirtschaft. Mitglieder der Gütegemeinschaft können alle Gütesiegelinhaber sein. Diese treffen sodann in eigener Zuständigkeit die Regelungen zur Erteilungsstelle und zu den Erteilungskosten. Die Gütegemeinschaft ist Mitglied des RAL-Dachverbands. Das BMG als Inhaberin des Gütesiegels und der Gewährleistungsmarke wacht über die ordnungsgemäße Arbeit der beteiligten Institutionen.

Stand: 21. Mai 2024

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