Gebärdentelefon
Fragen von gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Bürgertelefon im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mittels eines Gebärdentelefons.
Wenn Sie als gehörlose oder hörgeschädigte Bürgerin oder als gehörloser oder hörgeschädigter Bürger Fragen zu den Themenschwerpunkten des BMG (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Prävention) haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z. B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiterinnen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon:
https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Antworten auf Fragen gehörloser und hörgeschädigter Bürgerinnen und Bürger geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMG auch per E-Mail: