Gentechnik
Die Gentechnik umfasst alle biologisch-technischen Verfahren, die auf eine absichtliche Veränderung am Erbgut einer Zelle ausgerichtet sind. Das Prinzip ist im Allgemeinen folgendes: DNS-Abschnitte (Desoxyribonukleinsäure; engl. desoxyribonucleid acid, DNA) werden in die Zelle eingeschleust, um dort definierte Veränderungen herbeizuführen. Meist geht es um die Synthese von Molekülen, für welche die Information in der eingebrachten DNS enthalten ist. Es gibt aber auch die gegenteilige Anwendung, bei der absichtlich natürlich in der Zelle vorkommende DNS-Abschnitte ausgeschaltet oder entfernt werden, um den Stoffwechel der Zelle zu beeinflussen. Die Anwendungsfelder der Gentechnik sind vielfältig und umfassen beispielsweise mit der Herstellung von pharmakologisch wirksamen Substanzen auch den Gesundheitsbereich.
Ziele
Das Bundesministerium für Gesundheit begleitet den Bereich der Gentechnik aus gesundheitspolitischer Sicht. Dabei stehen zwei Ziele im Mittelpunkt:
-
Zum einen setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit für den Gesundheitsschutz bei der Anwendung der Gentechnik ein. Negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit müssen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Bei der Erteilung von Genehmigungen zur Freisetzung und zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen werden die Belange des Gesundheitsschutzes durch die Beteiligung des Robert Koch-Institutes am Genehmigungsverfahren gewahrt.
-
Zum anderen setzt sich das Bundesministerium für Gesundheit dafür ein, dass unter Wahrung der Sicherheit von Mensch und Umwelt die Weiterentwicklung und Nutzung gentechnischer Methoden – insbesondere für den Gesundheitsbereich – möglich ist.
Um diese beiden Ziele zu erreichen, beteiligt sich das Bundesministerium für Gesundheit an der Ausgestaltung der (rechtlichen) Rahmenbedingungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
Federführend innerhalb der Bundesregierung für den Bereich Gentechnik ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.