Heimarzt

Pflegeheime haben die Möglichkeit, eine Heimärztin beziehungsweise einen Heimarzt zu beschäftigen, wenn eine ausreichende ärztliche Versorgung im Heim nicht von den niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten in der Umgebung sichergestellt werden kann. Bevor ein Pflegeheim eine Ärztin oder einen Arzt anstellt, muss deshalb versucht werden, mit geeigneten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Kooperationsverträge abzuschließen.

Stand: 6. Juli 2016

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