Innovationsfonds

Unser Gesundheitssystem steht vor der großen Herausforderung, die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen weiter zu stärken und noch besser auf die Bedarfe der Patientinnen und Patienten abzustimmen: zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und zwischen dessen Versorgungsbereichen, von der Prävention über die ambulante und stationäre Versorgung bis in angrenzende Versorgungsbereiche wie die Pflege oder Rehabilitation hinein.

Mit dem Innovationsfonds steht dafür ein nachhaltiges Förderinstrument bereit, das es ermöglicht, zwischen den Versorgungsinseln im Gesundheitswesen Brücken zu bauen. So sollen interdisziplinär neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen der unterschiedlichen Bereiche hinweg erschlossen werden. Der Innovationsfonds treibt den Wettbewerb um die besten Ideen an und bringt so kontinuierlich Innovationen in das Gesundheitssystem. Auf diese Weise wirkt der Innovationsfonds als kraftvoller Motor für eine bessere Patientenversorgung in Deutschland. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde der 2016 implementierte Innovationsfonds verstetigt und weiter ausgestaltet.

Zentrales gesundheitspolitisches Förderinstrument

Der Innovationsfonds dient als zentrales gesundheitspolitisches Instrument zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Er fördert aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Erprobung innovativer, sektorenübergreifender neuer Versorgungsformen und Vorhaben der patientennahen Versorgungsforschung. Außerdem fördert der Innovationsfonds seit 2020 die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.

Dafür stehen jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Zur effektiven Umsetzung der Förderziele wurde 2016 der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Er legt die Förderschwerpunkte und -kriterien fest, entscheidet über die konkrete Verteilung der Fördermittel und bewertet die in den geförderten Projekten erzielten Ergebnisse.

Neue Konzepte für die Versorgung

Eine wichtige Zielsetzung des Innovationsfonds ist es, neue Versorgungskonzepte in den schon bestehenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu erproben. Zu diesem Zweck müssen diese neuen Versorgungskonzepte in geförderten Projekten ihre Wirksamkeit und das Ausmaß der Verbesserung der GKV-Versorgung unter wissenschaftlicher Begleitung unter Beweis stellen. Auf dieser Basis kann dann geprüft werden, welche neuen Versorgungskonzepte in die Versorgung überführt werden sollten, damit alle Patientinnen und Patienten in der GKV davon profitieren können. In Projekten der Versorgungsforschung steht der Erkenntnisgewinn im Hinblick auf die reale Versorgung und das Verbesserungspotenzial im Mittelpunkt. Alle geförderten Projekte müssen das Potenzial haben, mit ihren Ergebnissen und Erkenntnissen dauerhaft die Versorgung positiv zu beeinflussen und das Gesundheitssystem nachhaltig zu verbessern. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Förderung des Innovationsfonds werden deshalb möglichst breit zugänglich gemacht und auf den Internet-Seiten des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht.

Organisation und Durchführung der Förderung

Für die organisatorische Umsetzung der Förderung des Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Geschäftsstelle eingerichtet worden. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Dieser setzt sich aus 10 Mitgliedern zusammen, die von den verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen entsandt werden. Zudem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Auch die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Alle eingereichten Projektanträge werden nach einheitlichen Kriterien bewertet. Expertinnen und Experten aus Versorgungsforschung und Versorgungspraxis begutachten die Anträge fachlich und geben Empfehlungen zu den Förderentscheidungen ab.

Förderbekanntmachungen: Bedingungen und Schwerpunkte der Förderung

Der Innovationsausschuss veröffentlicht regelmäßig Förderbekanntmachungen, in denen die thematischen Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung festgelegt sind. Die Förderkriterien wurden mit der Verstetigung des Innovationsfonds aktualisiert und um das Kriterium „Patientenbeteiligung“ erweitert. Sie werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht. Zu den jeweils aktuellen Förderbekanntmachungen finden sich auf der Internetseite auch alle relevanten Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung. Die entsprechenden Antragsformulare stehen dort ebenso zur Verfügung wie ein Leitfaden für Antragsteller.

Voraussetzung für eine Förderung von neuen Versorgungsformen durch den Innovationsfonds ist unter anderem, dass die Vorhaben wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden (Evaluation), damit die geförderten Ansätze für eine mögliche spätere Überführung in die Versorgung geprüft und beurteilt werden können. Die Laufzeit der Projekte ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt.

Mit der Verstetigung des Innovationsfonds wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten eine neue Förderlinie für kürzere Projekte (maximal 24 Monate) im Bereich der Neuen Versorgungsformen eingeführt, die auch eine Pilotierung von neuen Versorgungsmodellen ermöglicht.

Förderentscheidungen 2016 – Juni 2024

In den laufenden Förderprojekten werden eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze neuer Versorgungsformen erprobt und Versorgungsforschung durchgeführt. Hierbei werden wichtige und aktuelle Versorgungsfragestellungen aufgegriffen, wie beispielsweise die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung oder die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Bisher wurden über 700 Projekte mit einem Projektvolumen von über 1,7 Milliarden Euro zur Förderung mit Mitteln des Innovationsfonds ausgewählt, davon mehr als 200 neue Versorgungsformen und über 400 Vorhaben der Versorgungsforschung.

Alle geförderten Projekte können auf der Internetseite des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschusses eingesehen werden.

Empfehlungen zur Überführung in die Versorgung

Nach dem Abschluss jedes geförderten Vorhabens entscheidet der Innovationsausschuss, wie mit den Projektergebnissen umgegangen wird. Er spricht Empfehlungen aus, ob und wie neue Versorgungsformen oder -ansätze in die Regelversorgung überführt werden sollen beziehungsweise wie die Erkenntnisse aus den Projekten nutzbar gemacht werden können. Der Innovationsausschuss legt auch fest, welche verantwortlichen Akteure der Gesundheitsversorgung mit der Transferempfehlung adressiert werden. Adressaten der Transferempfehlungen müssen innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss dem Innovationsausschuss eine Rückmeldung geben, welche Schritte zur Überführung der Ergebnisse in die Versorgung bereits unternommen wurden bzw. noch geplant sind oder warum diese nicht erfolgt sind.

Die Ergebnisberichte, die Transferempfehlungen des Innovationsausschusses, die Rückmeldungen der Adressaten und weitere im Rahmen der Förderung entstandene Materialien zu allen abgeschlossenen Projekten werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses veröffentlicht.

Evaluation

Um die Nachhaltigkeit der Förderung zu stärken, wird die Förderung durch den Innovationsfonds und die Förderergebnisse wissenschaftlich evaluiert, zuletzt 2021 durch die Prognos AG. Der Abschlussbericht der Evaluation wurde im März 2022 an den Bundestag geleitet und veröffentlicht. Der Evaluationsbericht bewertet die bisherige Entwicklung und den Stand des Innovationsfonds insgesamt positiv, zeigt aber auch Ansatzpunkte für Optimierungen und Weiterentwicklung auf.

Der Innovationsfonds wird weiterhin regelmäßig evaluiert. Die nächste Evaluation ist für das Jahr 2028 vorgesehen.

Stand: 20. Juni 2024

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