Lohnersatzleistung
Im Falle einer akut auftretenden Pflegesituation haben Angehörige das Recht, von ihrer Arbeit eine kurzzeitige Auszeit von zehn Tagen zu nehmen. Seit dem 1. Januar 2015 kann dafür ein neues, auf zehn Tage begrenztes Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse an die betreuenden Angehörigen. Die neue Regelung dient der besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Die Höhe der neuen Lohnersatzleistung orientiert sich an der Berechnung des Kinderkrankengeldes.