Mammographie-Screening für alle Frauen von 50 bis 75 Jahren

Brustkrebs (Mammakarzinom) ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung bei Frauen mit derzeit jährlich 74.500 Neuerkrankungen. Die Früherkennung (Screening) richtet sich an beschwerdefreie, bzw. symptomlose Frauen und bietet die Chance, Brustkrebs in einem frühen, gut behandelbaren Stadium zu entdecken und damit die Heilungsaussichten zu verbessern. Die relative 5-Jahres-Überlebensrate bei Brustkrebs liegt aktuell bei 88 % (siehe auch: Zentrum für Krebsregisterdaten des RKI).

Grundsätzlich haben alle gesetzlich versicherten Frauen ab 30 Jahren ohne obere Altersbeschränkung einen jährlichen Anspruch auf eine Brustkrebsfrüherkennungsmaßnahme. Diese beinhaltet das Abtasten der Brustdrüse und der regionalen Lymphknoten einschließlich der ärztlichen Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung.

Bereits ab 2004 wurde die Brustkrebsfrüherkennung um das Mammographie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren (in einem ersten Schritt) erweitert. Es handelt sich hier um eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Grundlage waren unter anderem die damaligen Vorgaben der „Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings" (von 2003). Die Altersbegrenzung des Mammographie-Screening-Programms wurde seinerzeit gewählt, da wissenschaftliche Studien für diese Altersgruppe den größten Nutzen im Verhältnis zum Strahlenrisiko nachgewiesen hatten. Das Mammographie-Screening ist ein organisiertes, umfassendes Screening-Programm, an das hohe Qualitätsanforderungen gestellt werden. Die Koordinierung, Qualitätssicherung und Evaluation dieses Programms erfolgt durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie, einer Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (siehe auch Mammographie-Screening-Programm).

Die anspruchsberechtigten Frauen werden alle zwei Jahre schriftlich zur Teilnahme am Mammographie-Screening eingeladen, und zwar direkt in eine zertifizierte Untersuchungseinrichtung, die sämtliche qualitätssichernde Auflagen, die unter anderem sowohl die Röntgentechnik als auch das dort tätige ärztliche und nichtärztliche Personal betreffen, erfüllt, unter anderem eine verpflichtende Doppelbefundung jeder Mammographie-Aufnahme. Die jeweiligen Untersuchungseinrichtungen, sogenannte Screening-Einheiten, haben sich zuvor um die Beteiligung an der Durchführung des Mammographie-Screening-Programms beworben und einen aufwändigen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig. Die Kosten für die Untersuchung werden von den Krankenkassen übernommen.

Da sich die wissenschaftliche Studienlage laufend weiterentwickelt, wurden die oben genannten Europäischen Leitlinien zu Brustkrebs während der letzten Jahre aktualisiert. Sowohl die Europäischen Leitlinien (für Frauen zwischen 40 und 44 Jahren sowie für Frauen zwischen 70 und 74 Jahren) als auch wissenschaftliche Gutachten des Bundesamtes für Strahlenschutz (siehe Pressemitteilung des BfS vom 13. Dezember 2022) sowie des Bundesumweltministeriums (siehe Pressemitteilung des BMUV vom 28. Februar 2024) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (siehe Pressemitteilung des IQWiG vom 28. Juli 2022) empfehlen eine Erweiterung der oberen Altersgrenze im Mammographie-Screening.

Vor diesem Hintergrund können seit dem 1. Juli 2024 auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Damit sind bis zu drei zusätzliche Röntgen-Mammographien möglich. Die Kosten dieser Untersuchung werden seit dem 1. Juli 2024 von den Krankenkassen übernommen. Aufgrund notwendiger, umfangreicher organisatorischer Vorbereitungen in den Bundesländern erhalten die Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren vorerst noch keine persönliche bzw. schriftliche Einladung, können sich aber selbst bei den einladenden „Zentralen Stellen“ für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein (nähere Informationen hierzu finden sich auch auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses). Ab 2025 werden voraussichtlich die organisatorischen Vorbereitungen in einigen Bundesländern bereits abgeschlossen sein, so dass dort allmählich mit dem regulären schriftlichen Einladungsverfahren auch für die Frauen ab 70 Jahren begonnen werden kann.

Um festzustellen, welche „Zentrale Stelle“ für die Einladung in die zuständige Screening-Einheit am eigenen Wohnsitz verantwortlich ist, kann man die entsprechende Suche auf der Internetseite des Mammographie-Screening-Programms nutzen.

Bestehen konkrete Beschwerden oder der Verdacht auf einen krankhaften Befund oder liegt ein hohes Risiko vor, kann eine "kurative" Mammographie als diagnostische Untersuchung zu Lasten der jeweiligen Krankenkassen erbracht werden. Eine Mammographie zur Abklärung eines unklaren oder verdächtigen Befundes wird auch für Frauen unter 50 und über 75 Jahren von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.

Stand: 20. Januar 2025

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