Neue psychoaktive Stoffe (NPS)
Was sind "neue psychoaktive Stoffe"?
Neue psychoaktive Stoffe (NPS) sind meist synthetische Stoffe, die gelegentlich auch als "Designerdrogen", "Research Chemicals" oder auch rechtlich fehlgehend als "Legal Highs" bezeichnet werden. In den letzten Jahren ist eine ständig zunehmende Anzahl derartiger Stoffe aufgetaucht: Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hat im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems bis zum Jahresende 2022 mehr als 930 NPS ermittelt. Die Anzahl der in der Europäischen Union gemeldeten neu aufgetretenen NPS war in den letzten Jahren gleichbleibend:
Jahr | gemeldete NPS |
---|---|
2023 | 26 |
2022 | 41 |
2021 | 52 |
2020 | 46 |
2019 | 53 |
2018 | 55 |
2017 | 51 |
2016 | 66 |
2015 | 98 |
2014 | 101 |
2013 | 81 |
2012 | 74 |
In der Regel ist bei NPS die chemische Struktur von Stoffen, die den jeweiligen Suchtstoffgesetzen der EU-Mitgliedstaaten bereits unterstellt sind, gezielt so verändert worden, dass der neue Stoff nicht mehr diesen Regelungen unterliegt. Die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche bleibt aber erhalten oder wird sogar verstärkt.
Stoffgruppen
Synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone machten seit dem Jahr 2008 etwa zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem gemeldet werden. Die diesen Stoffgruppen zu Grunde liegenden Strukturen sind in der wissenschaftlichen Literatur gut beschrieben und die große strukturelle Varianz lässt sehr viele, verhältnismäßig einfach zu synthetisierende Substanzen zu. Insofern bestand zunächst bei diesen Stoffgruppen ein vordringlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der in Deutschland mit dem am 26. November 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver toffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, NpSG) umgesetzt wurde (siehe dazu unten).
Inzwischen wurde die Anlage des NpSG an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst. Die Entwicklung des Marktes hatte gezeigt, dass es wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung bestimmter psychoaktiv wirksamer Stoffe und deren Wirkungsweise erforderlich war, die Stoffgruppen des NpSG fortzuentwickeln und das NpSG um fünf zusätzliche Stoffgruppen (Benzodiazepine, von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen, Tryptamine, von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindung und von Benzimidazol abgeleitete Verbindung) zu erweitern. Die letzte Änderung ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.
Folgen des Konsums von NPS
Der Konsum von NPS kann schwere Folgen nach sich ziehen: Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. In Deutschland und dem übrigen Europa sind Todesfälle aufgetreten, bei denen der Konsum einer oder mehrerer dieser Stoffe nachgewiesen werden konnte.
NPS und das Betäubungsmittelgesetz
Bislang wurden NPS einzelstofflich (enumerativ) in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen und dadurch verboten und strafbewehrt. Die neu zu unterstellenden Stoffe weisen oft nur geringfügige Änderungen der chemischen Strukturen zu bereits dem BtMG unterfallenden Stoffen auf. Da der neue Stoff dem bereits unterstellten Stoff in Struktur und Wirkung nahe kommt, wurde die Möglichkeit des Missbrauchs unter den Bedingungen einer vermeintlichen "Legalität" genutzt und die Strafvorschriften des BtMG umgangen. Gleichzeitig kann das fehlende Verbot eines Stoffes insbesondere bei jungen Konsumierenden den falschen Eindruck von Harmlosigkeit erwecken.
Derzeit gibt es weiterhin eine erhebliche Zahl von NPS – im Jahres-Wochendurchschnitt bringen die Akteure des EU-Drogenmarktes etwa einen neuen psychoaktiven Stoff in Umlauf. Allerdings benötigen die entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Verbotsverfahren des BtMG längere Zeit. Aus diesen beiden Gründen ist es schwierig, NPS zeitnah dem BtMG zu unterstellen. Gleichwohl werden solche NPS, die sich als nicht nur gering psychoaktiv und als in besonderer Weise gesundheitsgefährdend erweisen sowie in größerem Ausmaß missbräuchlich verwendet werden, auch weiterhin dem BtMG unterstellt. In diesen Fällen gehen die strengeren Regelungen des BtMG denen des NpSG vor.
Das NpSG - Neuen Psychoaktiven Stoffen effektiver begegnen
Um besser gegen NPS vorgehen zu können, hat das Bundesgesundheitsministerium mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, NpSG) ein eigenständiges Gesetz mit einem neuen Ansatz geschaffen. Dieses Gesetz ist am 26. November 2016 in Kraft getreten. Indem nun ganze Stoffgruppen verboten sind, wird den von den NPS insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefahren vorausschauend und effektiver begegnet. Hierdurch ist es nicht mehr wie bisher möglich, durch kleine chemische Veränderungen Verbote zu umgehen und gefährliche Stoffe auf den Markt zu bringen.
Weitere Informationen
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NpSG
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (Glossareintrag)
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NPSG
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz auf "Gesetze im Internet"
-
BtMG
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln auf "Gesetze im Internet"
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Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
englischsprachige Internetseite der "European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction" (EMCDDA)
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Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)
Internetseite der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht