Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus
Im Juni 2019 hat die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) ein umfassendes Maßnahmenpaket für mehr Ausbildung, mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Entlohnung vereinbart. Auf dieser Grundlage wurden der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR), die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) beauftragt, bis zum 31. Dezember 2019 einen Interims-Vorschlag für ein Pflegepersonalbemessungsverfahren zu entwickeln. Dies ist mit der Weiterentwicklung der ursprünglich aus den 1990er Jahren stammenden Pflegepersonalregelung – der PPR 2.0 - erfolgt.
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (BGBl. 2022 I S. 2793) wurden Regelungen zur Erprobung, Einführung und Weiterentwicklung der PPR 2.0 ins Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen (§§ 137k und 137l SGB V). Das Gesetz ist am 29. Dezember 2022 in Kraft getreten. Nach Abschluss der Erprobung hat das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2024 die Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV, BGBl. 2024 I Nr. 188) erlassen, mit der die Inhalte der PPR 2.0 rechtlich verankert wurden. Die Verordnung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie orientiert sich inhaltlich eng an der von DPR, DKG und ver.di entwickelten PPR 2.0.
Der Regelungsgegenstand der Verordnung umfasst zunächst ausschließlich die Einführung einer Verpflichtung für die Krankenhäuser, den Pflegepersonalbedarf nach den Regeln der PPR 2.0 zu ermitteln und die Daten zur Soll- und Ist-Personalbesetzung an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. In der Einführungsphase werden weder zu erreichende Erfüllungsgrade im Hinblick auf die Personalausstattung, noch Sanktionen für Nichteinhaltung dieser festgelegt. Dies kann erst erfolgen, wenn das System etabliert ist, die Datenflüsse zuverlässig funktionieren und ausreichend Daten vorliegen.
Fragen und Antworten
Die nachfolgende FAQ-Liste soll dazu beitragen, häufig gestellte Fragen zur praktischen Anwendung der PPR 2.0 zu beantworten. Hierdurch sollen Unklarheiten beseitigt und eine Operationalisierbarkeit der Vorgaben sichergestellt werden. Die FAQ-Liste wurde unter Mitarbeit des DPR, der DKG und ver.di erstellt.
Zu technischen Fragen, die mit der Datenübermittlung zu tun haben, hat das InEK umfassende Hinweise zur Meldung von Angaben sowie entsprechende Fragen und Antworten veröffentlicht.
Weitere Informationen
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Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
Verordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 188 vom 14.06.2024)
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Gesetzgebungsverfahren der PPBV
Drucksachen zur Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege auf der Seite des Bundesrats
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FAQ zur Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung
auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
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Hinweise zur Meldung der Angaben nach der Pflegepersonalbemessungsverordnung
auf der Website des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus