Fragen und Antworten zum Präventionsgesetz
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Unsere Gesellschaft ist im Wandel. Die demografische Entwicklung ist geprägt von einer anhaltend niedrigen Geburtenrate, einer hohen Lebenserwartung und einer damit verbundenen Alterung der Bevölkerung. Hinzu kommt ein verändertes Krankheitsspektrum hin zu vorwiegend chronischen Erkrankungen, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Diabetes mellitus und psychischen Erkrankungen. Auch die Veränderungen in der Arbeitswelt mit steigenden Flexibilitäts- und Leistungsanforderungen bedürfen mehr denn je effektive Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung. Daher sind ein neues Bewusstsein und eine Achtsamkeit für Gesundheit wichtig. Die Gesundheit zu bewahren – lange bevor sich erste Vorboten einer Erkrankung zeigen – ist die Aufgabe jedes Einzelnen, aber auch Aufgabe all derer, die für die Gesundheit anderer eine Mitverantwortung tragen, wie Arbeitgeber sowie Träger von Kitas, Schulen, Pflegeheimen und vielen anderen Einrichtungen.
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Mit dem Präventionsgesetz wurden der Prävention und Gesundheitsförderung der Stellenwert eingeräumt, den das Thema in unserer Gesellschaft verdient. Es geht nicht nur darum, Krankheiten zu verhüten, sondern der Fokus ist auf die Frage zu richten, was langfristig gesund hält. Dieser Ansatz wurde mit dem Gesetz aufgegriffen. Bürgerinnen und Bürger jeglichen Alters sollen in ihren täglichen Lebenszusammenhängen – also in ihren Lebenswelten – dabei unterstützt werden, gesundheitsförderliche Lebensweisen zu entwickeln und im Alltag umzusetzen. Dazu ist es notwendig, Prävention und Gesundheitsförderung dort anzubieten, wo sie den Großteil ihrer Zeit verbringen. Eine zentrale Rolle hierbei spielt die Familie, aber auch Kitas, Schulen, Betriebe, das Wohnumfeld und auch die Pflegeeinrichtungen. Zum einen sollen die Risikofaktoren für die Entstehung lebensstilbedingter Krankheiten, wie ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, chronischer Stress, Rauchen und übermäßiger Alkoholkonsum nachhaltig reduziert und gesundheitliche Ressourcen gestärkt werden. Zum anderen sollen die Verhältnisse, in denen wir leben, lernen und arbeiten so gestaltet werden, dass sie die Gesundheit unterstützen.
Neben einem Mehr an gesundheitsfördernden Leistungen wird den vielen Akteuren in der Prävention und Gesundheitsförderung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene mit dem Präventionsgesetz eine Struktur für ihr Zusammenwirken zur Verfügung gestellt. Die Akteure, wie die Krankenkassen, die Pflegekassen, die Renten- und die Unfallversicherungsträger sowie die Länder und Kommunen, haben die Möglichkeit, ihre Ressourcen stärker zu bündeln und sich auf gemeinsame Ziele und Vorgehensweisen zu verständigen. -
Die Verdienste der medizinischen Prävention zur Gesunderhaltung der Bevölkerung sind unbestritten. Ein Beispiel dafür sind die Schutzimpfungen, die zu den effektivsten, sichersten und zugleich preisgünstigsten Maßnahmen zur Prävention übertragbarer Krankheiten zählen. Dennoch muss Gesundheit ganzheitlich verstanden werden, wobei die medizinische Prävention nur eine Dimension darstellt. Im Gegensatz zur Prävention, die sich auf Risikofaktoren bezieht, Krankheiten verhindern will und damit eine pathogenetische Sichtweise auf den Menschen einnimmt, richtet sich die Gesundheitsförderung mit ihrer salutogenetischen Sicht an der Frage aus: Was erhält Menschen gesund? Dabei werden insbesondere die sozialen, psychologischen und umweltbedingten Einflüsse auf die Gesundheit betrachtet. Darüber hinaus kommt nach dem salutogenetischen Konzept der Stärkung der individuellen Ressourcen und Schutzfaktoren ein besonderer Stellenwert bei der Bewältigung von Anforderungen und dem Erhalt von Gesundheit zu.
Beide Aspekte, Prävention und Gesundheitsförderung, sollten ihre Berechtigung haben und Bestandteile eines zeitgemäßen Gesundheitsverständnisses sein. Die salutogenetischen Aspekte sollen im Präventionsgesetz insbesondere durch die Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten ihren Ausdruck finden. Neben den persönlichen Kompetenzen und der Eigenverantwortung des Einzelnen, die es weiterhin zu unterstützen gilt, wird die Gesundheit u. a. durch Faktoren, wie Familie, Wohnumfeld, Arbeitsbedingungen und Bildung beeinflusst. Ein koordiniertes Zusammenwirken aller verantwortlichen Akteure kann dazu beitragen, dass sich diese Faktoren positiv auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land auswirken. Um diesem ganzheitlichen Ansatz Rechnung zu tragen, sehen wir die Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger in das Präventionsgesetz vor.
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Ärztinnen und Ärzte sind sowohl aufgrund ihrer Qualifikation als auch aufgrund des besonderen, vertrauensvollen „Arzt-Patienten-Verhältnisses“ seit jeher besonders geeignet, neben der Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten auch eine primärpräventiv orientierte Beratung und Begleitung ihrer Patientinnen und Patienten zu leisten. Auf dem Vertrauensverhältnis aufbauend, können Ärztinnen und Ärzte die Patientinnen und Patienten ermutigen und begleiten, gesundheitsschädigende Verhaltensweisen zu ändern und sie zur Inanspruchnahme von primärpräventiven Angeboten motivieren.
Die Präventionsempfehlung in Form einer ärztlichen Bescheinigung, die bei der Entscheidung der Krankenkassen über die Erbringung von primärpräventiven Angeboten zur individuellen Verhaltensprävention zu berücksichtigen ist, hat folgende Vorteile:
- Über die ärztliche Gesundheitsuntersuchung ("Check-ups") können gezielt diejenigen Personen identifiziert werden, deren Präventionsbedarf und -potenzial besonders hoch ist.
- Es können diejenigen Präventionsangebote bestimmt werden, die aus ärztlicher Sicht für die einzelne Person besonders geeignet sind.
- Es können gezielt Personen aus gesundheitlich gefährdeten Zielgruppen angesprochen werden, wie zum Beispiel Menschen in belastenden Lebenssituationen, Menschen mit sprachlich, sozial oder kulturell bedingten Barrieren sowie chronisch Kranke, bei denen das Auftreten weiterer Erkrankungen oder zusätzlicher gesundheitlicher Belastungen vermieden werden soll.
Sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf die Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung (sogenannter „Check-Up“) an. Auf diese haben gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren einmalig und ab 35 Jahre alle drei Jahre einen Anspruch. Neben der Früherkennung von häufig auftretenden Krankheiten, insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes, sollen im Rahmen des Check-Up auch gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erfasst werden. Falls erforderlich, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie im Anschluss auch zu Möglichkeiten der individuellen Verhaltensänderungen beraten. Dabei kann sie oder er eine ärztliche Präventionsempfehlung für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention ausstellen, unter anderem für die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Diese Präventionsempfehlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse für die Inanspruchnahme eines entsprechenden Präventionskurses vorlegen.
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Grundsätzlich profitieren alle Versicherten von den Maßnahmen, sei es durch individuelle Präventionsprogramme, wie etwa dem Rückengymnastikkurs, oder durch die Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten, wie der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz, im Quartier oder im Pflegeheim.
Der folgenden Übersicht können Sie konkrete Maßnahmen entnehmen, die mit dem Präventionsgesetz für verschiedene Gruppen geschaffen wurden:
Versicherte allgemein- Die Gesundheitsuntersuchungen ("Check-ups") sind neben der Krankheitsfrüherkennung auch auf die Erfassung von individuellen gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren ausgerichtet und enthalten eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung.
- Die Möglichkeit, dass Versicherte von ihrer Krankenkasse einen Bonus erhalten, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten und beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen oder an Präventionskursen teilnehmen, wurde verbindlicher gestaltet und ausschließlich auf qualitätsgesicherte Angebote ausgerichtet.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Stärkung der Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), indem die Krankenkassen insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen in den Betrieben unterstützen, etwa in Gestalt von gesundem Kantinenessen, Workshops zur Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstils oder durch Kurse zur Förderung der individuellen Stressbewältigungskompetenzen der Beschäftigten.
- Die Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung werden verbessert, um insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen die Organisation und Durchführung betrieblicher Prävention zu erleichtern. Hierzu haben die Krankenkassen gemeinsame regionale Koordinierungsstellen errichtet, die Unternehmen Beratung und Unterstützung anbieten. Lokale Unternehmensorganisationen wie Industrie- und Handelskammern sowie Innungen und Handwerkskammern werden beteiligt.
- Die betriebliche Gesundheitsförderung und der Arbeitsschutz werden enger miteinander verknüpft, etwa indem Betriebsärztinnen und -ärzte in die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung einbezogen werden.
Kinder und Jugendliche
- Mit dem Gesetz werden unter anderem die Lebenswelten Kita und Schule gestärkt und hier vermehrt Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung vorgehalten. Dazu zählt zum Beispiel die Bewegungsförderung in der Natur – in der Kita zum Beispiel ein Erleben mit allen Sinnen oder in der Schule die Verlagerung des Unterrichts nach draußen oder die Einbindung von körperlichen Aktivitäten in den Unterricht und in die Pausen.
- Die bewährten Vorsorge-Untersuchungen (U- und J-Untersuchungen) in der kinder- und jugendärztlichen oder hausärztlichen Praxis sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr möglich, wobei die festgelegten Untersuchungszeiträume zu beachten sind. Die Entscheidung über mögliche neue Untersuchungen und deren Ausgestaltung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss.
- Die zuvor vorrangig auf die Krankheitsfrüherkennung ausgerichteten Vorsorge-Untersuchungen sollen verstärkt auch die Erfassung von gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren sowie eine präventionsorientierte Beratung beinhalten.
- Ärztinnen und Ärzte nehmen eine Schlüsselrolle ein, wenn es darum geht, in jeder Altersphase des Kindes und des oder der Jugendlichen wichtige Erkrankungen und Entwicklungsstörungen wie auch auftretende gesundheitliche Risiken zu erkennen und gemeinsam mit den Heranwachsenden und ihren Familien Lösungsansätze zu entwickeln.
- Familien, Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen durch die Ärztin oder den Arzt im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen auf örtliche und regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote hingewiesen werden.
- Auch hinsichtlich des Impfschutzes ist die Beratung in der kinder- und jugendärztlichen oder hausärztlichen Praxis im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen der richtige Weg, um einen angemessenen Schutz der Kinder und Jugendlichen zu erreichen und gefährlichen Krankheiten, wie zum Beispiel Masern, vorzubeugen.
Ältere Menschen
Bei älteren Menschen trägt eine frühzeitige Prävention dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder deren Eintritt zu verzögern. Das Präventionsgesetz beinhaltet daher auch das Ziel, gesund älter zu werden.
Schwerpunkt ist hierbei insbesondere die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen, die in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung leben sowie eine Stärkung der gesundheitsfördernden Potenziale von Pflegeeinrichtungen. Hierfür haben die Pflegekassen einen spezifischen Präventionsauftrag erhalten, Leistungen zur Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Folgende Angebote sind damit u. a. gemeint:
- Umsetzung eines Konzeptes für gesunde Verpflegung und Ernährung in den Einrichtungen, insbesondere zur Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung
- Angebote zur Förderung der körperlichen Aktivität (insbesondere Bewegungsförderung, aber auch Kraft-Balance-Trainings und Sturzprävention)
- Angebote zur Stärkung kognitiver Ressourcen
- Angebote zur Förderung der psychosozialen Gesundheit und zur Unterstützung des seelischen Wohlbefindens (zum Beispiel Entspannungsmaßnahmen, Gesprächsangebote, Ermöglichung der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte)
- Umsetzung eines Konzeptes zur Prävention von Gewalt sowie Angebote für die Vermeidung von Gewaltereignissen
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat hierfür unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstands die Handlungsfelder und Kriterien im Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI festgelegt.
Erwerbslose
Eine weitere wichtige Zielgruppe für die Präventionsaktivitäten der Krankenkassen sind arbeitslose und insbesondere langzeitarbeitslose Menschen, deren berufliche Eingliederung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erschwert ist. Damit die Angebote der Krankenkassen diese Menschen erreichen, ist es wichtig, die Präventionsaktivitäten noch stärker mit dem Beratungs- und Vermittlungsprozess der Jobcenter und Arbeitsagenturen zu verzahnen.
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Mit den Leistungen der Krankenkassen sollen insbesondere Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf erreicht werden, die von sich aus kaum die üblichen Präventionsangebote wahrnehmen, häufig aber einen schlechteren Gesundheitszustand aufweisen bzw. ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben. Deshalb wird neben dem Angebot an vielfältigen Präventionskursen für den Einzelnen insbesondere der Aufbau und die Stärkung gesundheitsfördernder Strukturen dort unterstützt, wo sich Menschen tagtäglich aufhalten. Der Aufbau und die Stärkung von gesundheitsförderlichen Strukturen in Kitas, Schulen, Betrieben, Quartieren und Pflegeeinrichtungen ist ein Prozess, der alle Beteiligten gemäß ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich einbezieht.
Zum Beispiel in der Schule: Dort gehören neben den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiteren Berufsgruppen auch die Eltern, der Schulträger, die Schulaufsicht, die Kranken- und Unfallversicherung und der Öffentliche Gesundheitsdienst dazu. Je nach Schwerpunkt können auch weitere Partner wie kommunale Vertreterinnen und Vertreter, Sportvereine, Ärztinnen und Ärzte, Wohlfahrtsverbände, Polizei etc. hinzugezogen werden.Die konkreten Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstands im GKV-Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V festgelegt.
Ein weiterer zentraler Baustein zur Verbesserung von Gesundheitschancen ist die präventionsorientierte Fortentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
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Betriebe eignen sich in besonderer Weise zur Umsetzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten. Da die Interventionen hierbei in aufsuchender Form erfolgen, lassen sich auch Menschen ansprechen, die über die üblichen Wege schwerer erreichbar sind, wie zum Beispiel Beschäftigte in Schichtarbeit. Betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich in vielfacher Hinsicht. Erleben die Beschäftigten ihre Arbeit als sinnstiftend und weniger als eine Belastung und erleben sie darüber hinaus den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin als fürsorglich, wirkt sich dies nachweislich gleichermaßen positiv auf ihre Gesundheit wie auch auf den Erfolg des Unternehmens aus. Schließlich belegen Untersuchungen auch positive ökonomische Effekte, einen so genannten "Return on prevention", der sich beispielsweise aus der Verringerung krankheitsbedingter Produktionsausfälle ergibt. Somit ist die betriebliche Gesundheitsförderung sowohl aus der Perspektive der Beschäftigten als auch aus der Perspektive der Unternehmen ein Schlüsselfaktor, um sich den betrieblichen Herausforderungen zu stellen - nicht zuletzt auch jenen Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel, dem Fachkräftemangel sowie aus den veränderten Arbeitsbedingungen wie zunehmender Arbeitsdichte und ständiger Erreichbarkeit ergeben.
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Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist heute schon fester Bestandteil der Unternehmenskultur vieler großer Betriebe. Eine stärkere Verankerung der betriebliche Gesundheitsförderung auch in den kleinen und mittleren Betrieben wurde daher mit dem Präventionsgesetz unterstützt, denn hier arbeiten rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Dabei ist besonders wichtig, dass die Betriebe über Maßnahmen und Möglichkeiten zur betrieblichen Gesundheitsförderung informiert werden, einen niedrigschwelligen Zugang zu den Leistungen der Krankenkassen haben und zuverlässige Hilfestellung erhalten. Deshalb sollen die Krankenkassen die Beratung und Unterstützung von Unternehmen vor Ort gemeinsam sicherstellen und dabei Unternehmensorganisationen wie Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Innungen beteiligen. Verlässliche Informationen über Angebote zur Gesundheitsförderung stellen die Krankenkassen im Internet bereit.
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Betriebs- und Werksärztinnen und -ärzte sind aufgrund ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufgabenstellung mit der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten im Betrieb vertraut. Sie sollen deshalb bei Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung als Beratende und Unterstützende stets beteiligt werden. Darüber hinaus ist eine Verknüpfung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und den primärpräventiven Angeboten der Krankenkassen möglich. So können Betriebsärztinnen und -ärzte im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Präventionsempfehlung abgeben, die von den Krankenkassen bei der Entscheidung über die Erbringung einer Präventionsleistung berücksichtigt werden muss. Betriebsärztinnen und -ärzte können darüber hinaus wie Vertragsärztinnen und -ärzte allgemeine Schutzimpfungen durchführen. Die Krankenkassen können zudem mit den Betriebsärztinnen und -ärzte Verträge über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen ("Check-ups") schließen. Damit wird den Beschäftigten ein einfacher Zugang zu Gesundheitsuntersuchungen ermöglicht.
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Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse einen Bonus, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten und beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen oder an einem zertifizierten Präventionskurs oder einem betrieblichen Präventionsangebot teilnehmen. Dieser Bonus kann von den Krankenkassen in Form einer Sachprämie oder als finanzielle Prämie vergeben werden. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in ihren Unternehmen betriebliche Gesundheitsförderung durchführen, können eine entsprechende Bonuszahlung von den Krankenkassen erhalten.
Weitere Informationen
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Wortlaut des Gesetzes
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) im Bundesgesetzblatt
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Präventionsgesetz
Artikel mit den wesentlichen Inhalten des Gesetztes
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GKV-Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V
auf der Website des GKV-Spitzenverbandes
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Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
auf der Website des GKV-Spitzenverbandes