Bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz
Zur Stärkung der trägerübergreifenden und zielorientierten Zusammenarbeit in Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen wurde auf der Grundlage des 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) die Nationale Präventionskonferenz eingerichtet. Aufgabe der von den Spitzenorganisationen der Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, und Rentenversicherung sowie der Sozialen Pflegeversicherung getragenen Konferenz ist die Erarbeitung und Umsetzung einer nationalen Präventionsstrategie. Eine wichtige Säule der Strategie sind die bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen zu Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten. An der Entwicklung und Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen wirken neben den vier Sozialversicherungszweigen auch der Verband der privaten Krankenversicherung sowie Bund und Länder, die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner, Vertreter und Vertreterinnen der Patientinnen und Patienten sowie die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung mit.
In den Bundesrahmenempfehlungen haben sich die Beteiligten auf die gemeinsamen Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ sowie „gesund im Alter“ verständigt. Durch diese Orientierung am Lebenslauf soll gewährleistet werden, dass mit lebensweltbezogener Prävention grundsätzlich alle Menschen erreicht werden. Zusätzlich zu den Zielen und Zielgruppen beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen auch die konkreten Handlungsfelder und benennen die Beiträge, mit denen die Sozialversicherungsträger die Menschen und die für Kitas, Schulen, Betriebe und andere Lebenswelten Verantwortung Tragenden bei der Entwicklung unterstützen können. In allen Bundesländern wurden die Empfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz mittlerweile durch Landesrahmenvereinbarungen der beteiligten Akteure konkretisiert.