Qualitätssicherung in der Pflege
Alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden im Rahmen von Regelprüfungen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr durch den Medizinischen Dienst (MD), den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellte Sachverständige geprüft. Abweichend kann eine Regelprüfung in einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung regelmäßig im Abstand von höchstens zwei Jahren stattfinden, wenn durch die jeweilige Einrichtung ein hohes Qualitätsniveau erreicht worden ist. Die Kriterien zur Feststellung eines hohen Qualitätsniveaus sind in Richtlinien definiert (Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität nach § 114c SGB XI). Die Prüfungen sind grundsätzlich am Tag zuvor anzukündigen.
Zusätzlich können Anlassprüfungen durchgeführt werden, beispielsweise bei stichhaltigen Hinweisen auf Qualitätsmängel oder bei sonstigen Unregelmäßigkeiten. Diese Anlassprüfungen erfolgen unangemeldet. Im Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Regel- oder Anlassprüfung kann zudem eine Wiederholungsprüfung veranlasst werden, bei der überprüft wird, ob die festgestellten Qualitätsmängel beseitigt worden sind.
Bei den Prüfungen liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung des Pflegezustands und der Wirksamkeit der Pflege und Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität).