Selbsthilfeförderung

Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland

Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in der Selbsthilfe. Gängigen Schätzungen zufolge gibt es bundesweit rund 100.000 Selbsthilfegruppen zu fast jedem gesundheitlichen und sozialen Thema.

Die gesundheitliche Selbsthilfe ist fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Dabei unterstützen die Selbsthilfe­gruppen, -organisationen und -kontaktstellen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung in vielfältiger Weise. Selbsthilfe ist auch ein positives Beispiel zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung und Stärkung der Gesundheitskompetenz. Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige finden in den Selbsthilfegruppen Rat und Unterstützung, teilen ihre Probleme, finden gemeinsame Lösungen und helfen dabei sich und anderen Betroffenen. Darüber hinaus ist die Selbsthilfe beratend im Gesundheitswesen eingebunden und trägt dazu bei, die medizinische Versorgung patientenorientierter auszurichten.

Organisationsformen der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland

Die heterogenen Strukturen der Selbsthilfe lassen sich folgendermaßen beschreiben:

  • In Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene findet die konkrete Selbsthilfearbeit in Form von Unterstützungsangeboten sowie dem Austausch zwischen Betroffenen bzw. Angehörigen statt. Diese Arbeit bildet das Fundament der Selbsthilfe.

  • Selbsthilfeorganisationen sind Zusammenschlüsse der Gruppen in landes- oder bundes­weiten Verbänden. Sie verstehen sich als politische Interessenvertretung für das jeweilige Krankheitsbild.

  • Selbsthilfekontaktstellen sind örtliche oder regionale Beratungseinrichtungen mit hauptamt­lichem Personal, die eine Wegweiser-Funktion im System einnehmen und die Gruppen­gründung und Gruppenarbeit unterstützen.

Vertretungen der gesundheitlichen Selbsthilfe

Neben den Gruppen und Verbänden haben sich übergeordnete Dach- beziehungsweise Spitzenorganisationen der Selbsthilfe gebildet, die als Vertretungen der Selbsthilfe auf Bundesebene handeln. Sie bilden das gesamte Spektrum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ab und greifen übergeordnete Themen auf. Diese sogenannten „Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen“ sind im Einzelnen:

Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe bildet § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Hier ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände Selbsthilfegruppen und –organisationen fördern, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einem festgelegten Verzeichnis von Krankheitsbildern zum Ziel gesetzt haben.

Die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen liegen im Jahr 2024 bei 1,28 Euro je Versicherten, damit stehen 2024 insgesamt rund 95,11 Millionen Euro zur Verfügung (§ 20 h Absatz 3 Satz 1 SGB V). Die Krankenkassen sind dabei verpflichtet, diesen Betrag für die gesundheitliche Selbsthilfe auch tatsächlich zu verausgaben.

Die gesetzliche Regelung nach § 20 h SGB V sieht dabei die beiden Förderstränge Pauschalförderung und Projektförderung vor.

Nach Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TVSG) werden von den der GKV zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln seit 01.01.2020 jährlich mindestens 70 Prozent (66,58 Millionen Euro) als kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Basisfinanzierung der gesundheitlichen Selbsthilfe (z.B. Miete, Büroausstattung, Sachkosten) zur Verfügung gestellt.

Die übrigen seit 1. Januar 2020 maximalen 30 Prozent (28,53 Millionen Euro) der Gelder fließen in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Diese Mittel sind insbesondere als Aufwendungen für zeitlich begrenzte Aktivitäten vorgesehen und sollen dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern und deren gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Die jeweilige Krankenkasse gestaltet dabei die Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.

Durch die Verabschiedung des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) in 2019 wird zudem sichergestellt, dass verstärkt auch digitale Anwendungen in der Selbsthilfe innovativ und nachhaltig im Fördergeschehen berücksichtigt werden (§ 20 h Absatz 2SGB V) und digitale Gesundheitskompetenz gefördert wird (§ 20 k SGB V).

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat in einem Leitfaden die Grundsätze zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf Bundes-, Landes- und Ortsebene festgelegt (Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V). Dort werden die Inhalte und Verfahren der Förderung definiert, was unter anderem zur einheitlichen Rechtsanwendung und zur Erhöhung der Transparenz des Förderverfahrens beiträgt. Dies bezieht sich sowohl auf die kassenartenübergreifende Pauschalförderung als auch auf die krankenkassenindividuelle Projektförderung.

Projektförderungen des BMG

Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt die Selbsthilfe und vergibt seit dem Jahr 1987 im Rahmen von Projektförderungen Zuwendungen als Zuschüsse zur Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und zur Förderung von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen. Die Schwerpunkte der Selbsthilfeförderung des BMG liegen dabei auf bundesweiten Modellprojekten und Maßnahmen, die neuere Entwicklungen und Herausforderungen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe aufgreifen. Dies umfasst zum Beispiel den demografischen Wandel, die Mitgliedergewinnung und –motivierung, die zunehmende Digitalisierung und Nutzung sozialer Medien wie auch innovative Ansätze zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Selbsthilfe. Institutionelle Förderungen sind dabei ausgeschlossen.

Eine Auswahl vom BMG geförderter Projekte im Bereich der gesundheitlichen Selbsthilfe

Stand: 22. Mai 2024

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