Stammzellgesetz
Das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Stammzellgesetz erlaubt die Einfuhr und die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu genehmigungspflichtigen Forschungszwecken.
Die gestellten und die bisher genehmigten Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung solcher Stammzellen zeigen, dass die durch das Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland wahrgenommen werden. Es ist weder zu einer Antragsflut gekommen noch haben die gesetzlichen Voraussetzungen Forschung in diesem Bereich unmöglich gemacht. Die mit den bisher genehmigten Anträgen verfolgten wissenschaftlichen Fragestellungen machen zugleich deutlich, dass die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen einen eigenständigen wissenschaftlichen Wert hat – das heißt zusätzlich zur Untersuchung sonstiger Möglichkeiten zur Entwicklung neuer diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren und Strategien – und zur Klärung wichtiger zell- und entwicklungsbiologischer Fragestellungen sowie spezifischer Therapieansätze beitragen kann.
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung nach Paragraf 8 des Stammzellgesetzes prüft und bewertet, ob Forschungsvorhaben, die unter Verwendung von zur Einfuhr beantragten humanen embryonalen Stammzellen durchgeführt werden sollen, die strengen Voraussetzungen nach Paragraf 5 des Stammzellgesetzes:
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hochrangige Forschungsziele für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren zur Anwendung bei Menschen;
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erfolgte Vorklärung der im Forschungsvorhaben vorgesehenen Fragestellungen so weit wie möglich bereits in In-vitro-Modellen mit tierischen Zellen oder in Tierversuchen;
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Erreichbarkeit des angestrebten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns voraussichtlich nur mit embryonalen Stammzellen
erfüllen und in diesem Sinne ethisch vertretbar sind und gibt dazu gegenüber dem Robert Koch-Institut als zuständiger Genehmigungsbehörde eine schriftliche Stellungnahme ab. Die Stellungnahme ist eine Voraussetzung für die Genehmigung eines Antrags auf Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen.
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Tätigkeitsberichte finden Sie im Downloadbereich der ZES. Die Erfahrungsberichte der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.
Erfahrungsberichte der Bundesregierung
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10. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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9. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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8. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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7. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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6. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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5. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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4. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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3. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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2. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
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1. Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes
Weitere Informationen
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Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ist eine interdisziplinär zusammengesetzte, unabhängige Kommission von Sachverständigen aus den Bereichen Ethik, Theologie, Biologie und Medizin.
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Gesetzestext
Das Stammzellgesetz auf www.gesetze-im-internet.de
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Robert Koch-Institut
Informationen des RKI zur Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung