Änderung der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)

Die Änderung der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV) dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/39/EU der EU-Kommission in deutsches Recht. Mit der Änderung der TPG-GewV werden die Anforderungen an erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren für die Gewebe- und Samenspende nach Paragraf 4 und Paragraf 6 TPG-GewV, die in den Anlagen 3 und 4 zur TPG-GewV festgelegt sind, dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.

Verordnung 03.06.2014

Änderung der TPG-Gewebeverordnung

Inkrafttreten: 04.06.2014

Verordnung im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat: 23.05.2014

Referentenentwurf: 24.02.2014

Stand: 3. Juni 2014

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