Änderung der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV)
Die Änderung der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV) dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/39/EU der EU-Kommission in deutsches Recht. Mit der Änderung der TPG-GewV werden die Anforderungen an erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren für die Gewebe- und Samenspende nach Paragraf 4 und Paragraf 6 TPG-GewV, die in den Anlagen 3 und 4 zur TPG-GewV festgelegt sind, dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.