Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt nun das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um. Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Verordnung 28.06.2018

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

Inkrafttreten: 11.10.2018

Verordnung im Wortlaut – Bundesgesetzblatt

Bundestag: 28.06.2018
Kabinett: 13.06.2018

Referentenentwurf: 22.03.2018
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 823 KB)

Pflegeberufegesetz

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.

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Grafik Pflegeberufe mit Pflegerin, Mann, Frau und Kind – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: wichtiger Schritt für attraktiveren Pflegeberuf, Verordnung regelt Details zur neuen Ausbildung – insbesondere Ausbildungsinhalte und -struktur.

Die Verordnung regelt, dass eine Fachkommission Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne erarbeitet, die konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen enthalten soll. Die Rahmenpläne werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Vorbereitung der Lehr- beziehungsweise Ausbildungspläne kostenfrei zur Verfügung gestellt. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 Pflegeberufegesetz vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

Stellungnahmen

Stand: 28. Juni 2018

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