Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ergänzt nun das Pflegeberufegesetz und setzt es im Detail um. Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Die Verordnung regelt, dass eine Fachkommission Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne erarbeitet, die konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen enthalten soll. Die Rahmenpläne werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Vorbereitung der Lehr- beziehungsweise Ausbildungspläne kostenfrei zur Verfügung gestellt. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie ist dem Deutschen Bundestag gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 und 3 Pflegeberufegesetz vor Zuleitung an den Bundesrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.