Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) regelt grundsätzlich, für wen ein Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, welche Leistungen dieser Anspruch umfasst und legt den Kreis der jeweiligen Leistungserbringer fest.

Verordnung 04.12.2024

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung

Inkrafttreten: 05.12.2024

Wortlaut der Verordnung – Bundesgesetzblatt

Referentenentwurf: 23.09.2024
zum Download (PDF, barrierefrei, 206 KB)

Informationen zur COVID-19-Impfung

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Chronik

Allgemeinverfügung/Bekanntmachung

Stand: 4. Dezember 2024

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