Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Gesetz 13.06.2020

Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Inkrafttreten: 13.06.2020

Wortlaut des Gesetzes – gesetze-im-internet.de

Bundestag, 2./3. Lesung: 07.05.2020
Bundestag, 1. Lesung: 06.03.2020
Bundesrat, 1. Durchgang: 14.02.2020
Kabinett: 18.12.2019
Referentenentwurf: 04.11.2019
zum Download (PDF, barrierefrei, 353 KB)

Weitere Informationen

Medizinische und andere Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien) und das Werben hierfür ist durch das Gesetz verboten worden.

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Stellungnahmen

Stand: 13. Juni 2020

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