Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Gesetz 25.03.2024

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

Inkrafttreten: 26.03.2024

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 02.02.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 14.12.2023
Bundestag, 1. Lesung: 09.11.2023
Bundesrat, 1. Durchgang: 20.10.2023

Kabinett: 30.08.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 972 KB)

Referentenentwurf: 04.08.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 458 KB)

Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

zu den wichtgsten Inhalten und FAQ

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Stellungnahmen

Stand: 25. März 2024

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