Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)

Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) stärkt die Qualität der Krankenhausversorgung und sorgt für mehr Pflegekräfte am Krankenbett.

Gesetz 17.12.2015

Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

Inkrafttreten: 01.01.2016

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 27.11.2015
Bundestag, 2./3. Lesung: 05.11.2015
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.07.2015
Bundestag, 1. Lesung: 02.07.2015

Kabinett: 10.06.2015

Referentenentwurf: 28.04.2015
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 934 KB)

Glossareintrag

Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) stärkt die Qualität der Krankenhausversorgung und erhöht die Zahl der Pflegekräfte am Krankenbett. Außerdem verbessert ein Hygieneförderprogramm den Schutz der Patienten vor gefährlichen Krankenhausinfektionen.

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Stellungnahmen

Stand: 17. Dezember 2015

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