Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Gesetz 28.10.2020

Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Inkrafttreten: 29.10.2020

Wortlaut des Gesetzes – Bundesgesetzblatt

Bundestag, 2./3. Lesung: 18.09.2020
Bundestag, 1. Lesung: 10.09.2020
Kabinett: 02.09.2020

Referentenentwurf: 06.08.2020
Formulierungshilfe zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 398 KB)

Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

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Stand: 28. Oktober 2020

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