Medizinforschungsgesetz (MFG)

Mit dem Medizinforschungsgesetzes werden Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen beschleunigt und entbürokratisiert, bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.

Gesetz 29.10.2024

Medizinforschungsgesetz (MFG)

Inkrafttreten: 30.10.2024

Wortlaut des Gesetzes – Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 27.09.2024
Bundestag, 2./3. Lesung: 04.07.2024
Bundestag, 1. Lesung: 06.06.2024
Bundesrat, 1. Durchgang: 17.05.2024

Kabinett: 27.03.2024
zum Download (PDF, barrierefrei, 927 KB)

Referentenentwurf: 19.01.2024
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB)

Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln in Deutschland wird attraktiver

Der Bundestag hat heute das „Medizinforschungsgesetz“ in 2./3. Lesung beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland deutlich verbessert und Forschungsanreize gesetzt.

Mehr erfahren

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf beim Medizinforschungsgesetz können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Stellungnahmen

Stand: 29. Oktober 2024

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