Online-Wahl-Verordnung

Verordnung 01.10.2020

Verordnung über die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung einer Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Inkrafttreten: 01.10.2020

Bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 werden die Krankenkassen erstmalig die Möglichkeit haben, die Wahlen der Versichertenvertreter in ihren Verwaltungsräten auch im Rahmen einer Online-Wahl durchzuführen. Die Online-Wahl-Verordnung enthält die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung dieser Online-Wahl als Modellprojekt nach § 194a SGB V. Die Verordnung wird von einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erlassenen Technischen Richtlinie ergänzt. Verordnung und Technische Richtlinie zusammen bilden den rechtlichen, organisatorischen und IT-(sicherheits-) technischen Rahmen für die Online-Wahl.

Verordnung im Wortlaut (PDF, nicht barrierefrei, 55 KB) - Bundesgesetzblatt

Ministerverordnung mit Begründung (PDF, nicht barrierefrei, 454 KB)

Stand: 1. Oktober 2020

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