Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Gesetz 24.07.2017

Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Inkrafttreten: 01.01.2020

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 07.07.2017
Bundestag, 2./3. Lesung: 22.06.2017
Bundestag, 1. Lesung: 18.03.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 26.02.2016
Kabinett: 13.01.2016

Referentenentwurf: 26.11.2015
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 374 KB)

Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die Ausbildungen in der Gesundheits- und Kranken- beziehungsweise Kinderkrankenpflege einerseits und in der Altenpflege andererseits zusammengelegt. Dadurch wurden sie modernisiert und an die veränderten Anforderungen angepasst. Welche Veränderungen das Gesetz mit sich gebracht hat?

Mehr erfahren

Stellungnahmen

Stand: 24. Juli 2017

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.