Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Gesetz 15.05.2023

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Inkrafttreten: 16.05.2023

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 31.03.2023
Bundestag, 2./3. Lesung: 16.03.2023
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.02.2023
Bundestag, 1. Lesung: 26.01.2023

Kabinett: 21.12.2022
Gesetzentwurf (Kabinett) zum Download (PDF, barrierefrei, 251 KB)

Referentenentwurf: 20.10.2022
zum Download (PDF, barrierefrei, 182 KB)


Änderungsantrag (Transfusionsgesetz)

Kabinett: 01.02.2023
Formulierungshilfe zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 13 KB)

Reform der Unabhängigen Patientenberatung und Änderung weiterer Gesetze

Der Bundestag hat am 16. März 2023 die Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beschlossen. Damit wurde der Grundstein für die Neustrukturierung der UPD als Stiftung bürgerlichen Rechts gelegt. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung.

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Stand: 15. Mai 2023

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