Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV)
Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG)" vom 21. November 2011 nach.
Im Einzelnen wird insbesondere folgendes geregelt:
- An die Zulassung von Zentren, in denen die Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, werden hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt. Die Zulassungsentscheidung steht im Ermessen der zuständigen Behörden der Länder, die sich dabei auch an dem jeweiligen Bedarf orientieren können und auch durch Staatsvertrag regeln können, dass die Zentren durch eine gemeinsame Stelle zugelassen werden.
- Die Einrichtung sowie die Regelung der näheren Einzelheiten zur Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der unabhängigen und interdisziplinär zu besetzenden Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik obliegt den Ländern. Diese können auch gemeinsame Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik einrichten.
- Beim Paul-Ehrlich-Institut wird eine Zentralstelle eingerichtet, der die Dokumentation von im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen obliegt. Die von den Zentren für Präimplantationsdiagnostik an diese Zentralstelle zu meldenden Daten werden im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung über die Erfahrung mit der Präimplantationsdiagnostik sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert.