Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung [Oktober 2019]
Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat. Und sie ist Tag und Nacht eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Darum sorgen wir für eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken.
Apotheken erhalten durch Änderung der Arzneimittelpreisverordnung mehr Geld für Notdienste sowie für die Abgabe von Betäubungsmitteln und besonders dokumentationsaufwändigen Arzneimitteln. Damit honorieren wir nicht nur besondere Leistung. Sondern wir sorgen dafür, dass sich Apotheken auch in strukturschwachen Gebieten halten können.
Bei der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittels wird ab dem 1. Januar 2020 der Zuschlag zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von bisher 16 Cent auf 21 Cent je Arzneimittel erhöht. Der Zuschlag fließt in einen Fonds, aus dem für jeden über Nacht vollständig erbrachten Notdienst ein pauschaler Zuschuss gezahlt wird. Diese Unterstützung kommt vornehmlich den Apotheken in strukturschwachen Regionen zugute, die häufig Notdienste leisten.
Auch der Zuschlag für die Abgabe von Betäubungsmitteln und anderen besonders dokumentationsaufwendigen Arzneimitteln wird ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Er beträgt jetzt 4,26 Euro statt bisher 2,91 Euro.
Außerdem wird durch Änderung der Apothekenbetriebsordnung eine wirkstoffgleiche Ersetzung von verschriebenen Arzneimitteln in der Apotheke auch für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, Beihilfeempfänger und Selbstzahler ermöglicht und eine Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezeptur-Arzneimitteln vereinfacht.
Und wir stärken auch die Botendienste der Apotheken vor Ort. Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist jetzt auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig. Er darf nur durch weisungsgebundenes Personal der beliefernden Apotheke erfolgen. Eine ausreichende Beratung - gegebenenfalls bei der Auslieferung des Arzneimittels - muss sichergestellt werden.
Die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung" wurde am 21. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung am 1. Januar 2020.