Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung

Am 15. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Verordnung beschlossen. Grundlage war der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022, dass Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen.

In den Verordnungen werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert. Sie nehmen Bezug auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), die unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft Vorgaben zu den Definitionen von geimpft und genesen machen.

Parallel dazu passen die Bundesländer ihre Landesverordnungen an.

Für Isolation und Quarantäne gilt:
Isolation (für Infizierte) und Quarantäne (für Kontaktpersonen) enden in der Regel nach 10 Tagen. Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“.

Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können die Isolation nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beenden. Sie können den Dienst wiederaufnehmen, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Ausnahmen von der Quarantäne gelten für:

  1. Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
  2. Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung
  3. Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung
  4. Genesene mit zusätzlicher Impfung
  5. Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind
Von der Quarantäne befreit, dauerhaft: Dreifach geimpft („geboostert“), egal, welcher Impfstoff – auch Johnson und Johnson gilt künftig als eine Impfung; Eine oder zwei Impfungen und danach eine Infektion; Eine Impfung, folgend eine Infektion und danach eine Impfung; Infektion und danach eine oder zwei Impfungen. Für drei Monate: Zwei Impfungen; Infektion.
Zum Nachweis der Infektion ist ein Testnachweis erforderlich, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht.

Fragen und Antworten zu Quarantäne- und Isolierungsregeln

Welche Regeln gelten jetzt für die Isolierung bzw. Quarantäne und wo liegt hier eigentlicht der Unterschied? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen finden Sie in unserem FAQ zusammengefasst. 

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach spricht dazu am 14.01.2022 im Bundesrat:

Die geänderte Einreiseverordnung gilt ab dem 15. Januar bundesweit.

Stand: 14. Januar 2022

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