Aufbau einer modernen Pflegeinfrastruktur in den neuen Bundesländern
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands entsprach die Pflegeinfrastruktur in den neuen Bundesländern keineswegs den zeitgemäßen Standards einer modernen Pflege. Um die Qualität der pflegerischen Versorgung an das Niveau im Bundesgebiet anzupassen, wurden im Artikel 52 PflegeVG Finanzhilfen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro vereinbart. Dieses Geld floss in insgesamt 1.025 Einzelprojekte, z. B. zur Anschaffung einer Erstausstattung für Pflegeeinrichtungen. Die Studie gibt einen Überblick über alle geförderten Pflegeeinrichtungen.
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