Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig gebraucht wird, wurde bisher zu wenig berücksichtigt. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Untersuchung.
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