Berichtspflicht der Länder zu Förderung und Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen (Berichtsjahr 2020). Ergebnisbericht für das Bundesministerium für Gesundheit
Der vorliegende Bericht gibt einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen in den einzelnen Ländern und die Höhe der Investitionskosten in den Einrichtungen.
Gemäß § 10 Absatz 2 SGB XI sind die Länder verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich über Art und Umfang der finanziellen Förderung der Pflegeeinrichtungen sowie über die mit dieser Förderung verbundenen durchschnittlichen Investitionskosten für die Pflegebedürftigen zu berichten. Für das Berichtsjahr 2020 wurde das IGES-Institut beauftragt, die Ergebnisse der Erhebung bei den Ländern sowie Daten des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) auszuwerten. Der vorliegende Bericht gibt einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen in den einzelnen Ländern und die Höhe der Investitionskosten in den Einrichtungen.