Tagungsbericht: Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende – eine Perspektive für Deutschland?
Während die Förderung der postmortalen Organspende in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bereits einen hohen politischen Stellenwert in der Gesetzgebung hatte, wurde im Sommer 2021 auch über das Thema Lebendspende eine gesellschaftliche und politische Debatte mit einem Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit neu angestoßen.
In der Medizin ist heute unbestritten, dass die Transplantation eines Organs, das von einer lebenden Person gespendet wird, im Vergleich zur Dialysebehandlung und zur Transplantation einer postmortal gespendeten Niere die überlegene, die bessere Therapieoption für die Patientin oder den Patienten ist. Selbstverständlich sind bei einer solchen Debatte aber nicht allein die verbesserten Heilungschancen der Betroffenen in den Blick zu nehmen. Daneben bedarf es der Garantie des umfassenden Spenderschutzes und der Spenderautonomie (Freiwilligkeit der Spende) sowie der Verhinderung einer Kommerzialisierung der Spende (Organhandel).
Mit dem Symposium ist es gelungen, die vielfältigen und tiefgreifenden Fragestellungen herauszuarbeiten und deutlich zu machen, die mit Überlegungen zu einer möglichen Änderung der rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende verbunden sind.