Gutachten zu den Wirkungen der regionalen Merkmale im Risikostrukturausgleich
Erstmals im Ausgleichsjahr 2021 wurde das Versichertenklassifikationsmodell des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) infolge des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) um eine Regionalkomponente ergänzt. Dabei handelt es sich um die Erweiterung des Klassifikationsmodells um zusätzliche Regionale Risikogruppen (RGGs). Um die Auswirkungen der Regionalkomponente im Verfahren des Risikostrukturausgleichs zu überprüfen, wurde der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (Beirat) vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – ebenfalls im Rahmen des GKV-FKG – mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Wirkungen der regionalen Merkmale im Risikostrukturausgleich (RSA) beauftragt. Aus dem Untersuchungsauftrag des BMG hat der Beirat drei Forschungsfragen abgeleitet, die Kern des vorliegenden Gutachtens sind. Zunächst untersucht der Beirat die Auswirkungen der Einführung der regionalen Variablen als Risikomerkmale im Risikostrukturausgleich sowie die Allokationswirkungen der neu eingeführten RGGs im Versichertenklassifikationsmodell (Forschungsfrage 1). In einem zweiten Schritt werden weitere Risikomerkmale benannt, die bei einer versichertenindividuellen Berücksichtigung im RSA zu einer Reduktion regionaler Deckungsbeitragsunterschiede beitragen könnten (Forschungsfrage 2). Diese Indi- katoren werden vorgeschlagen, damit sie ggf. zum Zweck einer späteren empirischen Beurteilung von den Krankenkassen erhoben und an das BAS gemeldet werden könnten. Drittens wird die derzeitige Ausgestaltung der Regionalkomponente auf die Frage hin geprüft, ob relevante indirekte Kosteneffekte des regionalen Versorgungsangebots über die Regionalkomponente nach dem Willen des Gesetzgebers mit ausgeglichen werden, obwohl Angebotsvariablen im Regionalmodell explizit ausgeschlossen sind (Forschungsfrage 3).