Kurzbericht: Weiterentwicklungsbedarf im SGB V und SGB X im Hinblick auf Big-Data-Anwendungen
Das Gutachten widmet sich der Frage, inwieweit das Sozial- und Gesundheitsdatenschutzrecht einen hinreichenden Spielraum für Big-Data-Analysen im Gesundheitswesen bereithält. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des aktuellen Rechtsrahmens einer genauen Untersuchung unterzogen. Dort, wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf identifiziert wird, werden konkrete Novellierungsvorschläge gemacht. Das Gutachten behandelt dabei unterschiedliche Ebenen. Einerseits geht es auf einer sehr allgemeinen Ebene – veranlasst durch eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates – um die prinzipielle Frage, ob das gesamte (Gesundheits-)Datenschutzrecht einer Anpassung an neue technologische Gegebenheiten bedarf. Andererseits klärt das Gutachten auf einer speziellen Ebene Detailfragen des SGB V und des SGB X, wobei ein besonderer Fokus auf die Normen zur Datentransparenz in den §§ 303a ff. SGB V gelegt wurde.
Auf dieser Seite können Sie den Kurzbericht zum Rechtsgutachten herunterladen. Die Endfassung des kompletten Gutachtens finden Sie hier.