Machbarkeitsstudie: Kapitalgedeckt finanzierte Pflegekosten
Demografie bedingt steigende Mehrfinanzierungsbedarfe in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die aus einem ab dem Jahr 2040 konstanten Beitragssatz erwachsen, könnten dauerhaft aus den Überschüssen eines Fonds kapitalgedeckt finanziert werden – eine langfristig positive Rendite-Zins-Differenz vorausgesetzt.
Demografie bedingt steigende Mehrfinanzierungsbedarfe in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die aus einem ab dem Jahr 2040 konstanten Beitragssatz erwachsen, könnten dauerhaft aus den Überschüssen eines Fonds kapitalgedeckt finanziert werden – eine langfristig positive Rendite-Zins-Differenz vorausgesetzt. Der Kapitalaufbau erfolgt über die Ausgabe von Bundesanleihen, die nach 20 Jahren einmalig oder ratierlich, aber vollständig zurückgezahlt werden. Beihilferechtliche Fragen sprechen gegen eine private Teilhabe, von einer Integration des etablierten Pflegevorsorgefonds ist ebenfalls abzuraten. Für die Anlagestrategie des Fonds wäre eine Struktur ähnlich dem norwegischen Staatsfonds möglich, allerdings bevorzugt als passive Anlage, die gegebenenfalls ethischen Vorgaben Rechnung tragen kann. Die Fondsverwaltung sollte unabhängig sein und ihre Körperschaftsform mit Blick auf die Bestimmungen zur Schuldenbremse rechtssicher organisiert werden. Unabhängig davon steht das Vorhaben unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Prüfung.