Medizinische Rehabilitation Drogenkranker gemäß § 35 BtMG ("Therapie statt Strafe"): Wirksamkeit und Trends

Das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) hat die „Medizinische Rehabilitation Drogenkranker gemäß § 35 BtMG“ untersucht. Im Vordergrund standen die Entwicklung des unter „Therapie statt Strafe“ bekannten Verfahrens seit dem Jahr 2000 sowie die Wirksamkeit dieses Ansatzes im Vergleich zur Rehabilitation ohne justizielle Auflagen. Die detaillierte Studie wertete vorhandene Statistiken aus und führte ergänzend qualitative Interviews mit Fachkräften aus der Justiz und der stationären Drogentherapie. Der Abschlussbericht kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Zahlen der Rehabilitanden nach § 35 BtMG seit 2000 weitgehend konstant geblieben sind. Dagegen haben die Maßnahmen des Maßregelvollzugs nach § 64 StGB sowie die Bewährungsunterstellungen nach der Rehabilitation erheblich zugenommen. Klar wird auch, dass die Entwöhnungsmaßnahme bei den Personen, die aufgrund des § 35 BtMG in der Medizinischen Rehabilitation für Drogenkranke waren, erfolgreicher ist als bei den Vergleichsgruppen mit anderen justiziellen oder ohne justizielle Auflagen.

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