Nachhaltigkeit für Gesundheit und Pflege: Nachhaltigkeitsbericht 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit
Dieser Nachhaltigkeitsbericht wird aufgrund des Beschlusses des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung vom 11. November 2019 für sein Arbeitsprogramm bis 2021 erstellt und spiegelt die Arbeit des BMG seit dem Sommer 2019 wider. Das BMG hat in 20 Monaten mit rund 20 Gesetzen für spürbare Verbesserungen im Alltag der Bürgerinnen und Bürger, der Patientinnen und Patienten, der Pflegekräfte und der Ärztinnen und Ärzte gesorgt. Damit sind deutliche Signale gesetzt worden für Nachhaltigkeit in Gesundheit und Pflege für die 20er- und 30er-Jahre des 21. Jahrhunderts. Die Pandemie wirft ein Schlaglicht darauf, wie wichtig die Verbesserung der Gesundheit aller Menschen weltweit ist. Dieses Ziel ist ein zentrales Anliegen der „Agenda 2030“, die im September 2015 von den Vereinten Nationen einstimmig beschlossen wurde. Mit dieser Agenda hat sich die Weltgemeinschaft 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Die 17 Ziele sowie die 169 Unterziele gelten universal und für alle Länder gleichermaßen. Sie reichen von der Beseitigung des weltweiten Hungers über die Stärkung von nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion bis hin zu Maßnahmen für den Klimaschutz. Gesundheit spielt im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels 3 „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ eine zentrale Rolle und ist mit allen anderen Nachhaltigkeitszielen wie etwa SDG 1 (Keine Armut), 2 (Kein Hunger), 4 (Hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichheit), 6 (Sauberes Wasser), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 10 (Weniger Ungleichheiten) oder 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz) eng verbunden.