Rechtssichere Live-In-Betreuung
Bundesweit werden viele tausend Pflegebedürftige zu Hause von meist osteuropäischen Frauen (sogenannten „Live-Ins“) betreut, die in der Regel in den Haushalten der Pflegebedürftigen wohnen. In diesen Betreuungsarrangements werden aber nicht selten wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben zum Schutz der Live-Ins ignoriert. Eine Arbeitsgruppe aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung hat sich mit möglichen Lösungsansätzen auseinandergesetzt.
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