Rechtssichere Live-In-Betreuung

Bundesweit werden viele tausend Pflegebedürftige zu Hause von meist osteuropäischen Frauen (sogenannten „Live-Ins“) betreut, die in der Regel in den Haushalten der Pflegebedürftigen wohnen. In diesen Betreuungsarrangements werden aber nicht selten wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben zum Schutz der Live-Ins ignoriert. Eine Arbeitsgruppe aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung hat sich mit möglichen Lösungsansätzen auseinandergesetzt.

Pflege

Abschlussbericht Stand: Dezember 2024 Seiten: 11

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