Sechster Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Der Sechste Pflegebericht stellt in Abweichung zu den vorherigen Berichten einen Zeitraum von fünf Jahren – 2011 bis 2015 – dar. Die vom Gesetzgeber mit dem Präventionsgesetz vom 17.Juli 2015 beschlossene einmalige Erweiterung des Berichtszeitraums ermöglicht es, neben den Effekten des in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) auch die Effekte des zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) abzubilden.
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