Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Anfang 2009 erarbeitete der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Vorschlag für eine neue Definition und ein neues Begutachtungsverfahren. Parallel dazu wurden auch mögliche Strategien und konkrete Umsetzungsschritte für die oben genannten Neuerungen aufgezeigt. Ziel ist es, ein Umdenken einzuleiten: Bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen soll nicht der Umfang des Pflegebedarfs, sondern der Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entscheidend sein.

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