Vergleich der Beihilfesysteme der Bundesländer und des Bundes aus rechtlicher Sicht
Seit der grundgesetzlichen Föderalismusreform I des Jahres 2006 besitzen die Länder eine um-fassende Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten, wovon sie auch für die Beihilfegewährung in unterschiedlichem Umfang durch Parlamentsgesetz und durch Rechtsverordnung Gebrauch gemacht haben. Trotz der dadurch sich entwickelnden Rechtszersplitterung lassen sich gleichwohl immer noch erhebliche Parallelen zwischen dem Bund und den Ländern und unter den Ländern belegen. Ziel des Gutachtens ist es, einerseits diese gemeinsamen Grundlinien herauszuarbeiten, andererseits aber auch zu-gleich grundlegende Unterschiede zwischen den einzelnen Beihilferegelungen aufzuzeigen. Dies kann die Grundlage für eine umfassende Weiterentwicklung des Beihilferechts bieten, wobei mittelfristig auch Auswirkungen auf die Unterstützung der Richter und Soldaten, der freie Heilfürsorge beanspruchenden Polizeibeamten sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu erwarten sind.