Vergleich der Beihilfesysteme der Bundesländer und des Bundes aus rechtlicher Sicht
Das vorliegende Gutachten gibt einen Überblick über die Regelungen zur beamtenrechtlichen Beihilfe. Es stellt für 13 Bundesländer sowie den Bund zum einen die maßgeblichen Kategorien – berechtigter Personenkreis, beihilfefähige Aufwendungen, Beihilfesätze, Leistungsbegrenzungen – dar und arbeitet die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelne Beihilfesysteme heraus; drei Bundesländer verweisen weitgehend auf die Beihilfevorschriften des Bundes. Zum anderen zeigt es Parallelen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) auf. Deutlich wird, dass häufig Begrenzungen des Leistungskatalogs nach dem SGB V, aber auch Regelungen zur Eigenbeteiligung in das jeweilige Beihilferecht übernommen werden. Nach dem Vorbild der GKV, in der Verträge zwischen den Krankenkassen als Kostenträgern und (Verbänden von) Leistungserbringern verpflichtend sind, ist zahlreichen Beihilfeträgern die Möglichkeit eröffnet, Verträge mit Leistungserbringern zu schließen, z.B. um niedrigere Preise für die zu erbringenden Leistungen auszuhandeln. Das Gutachten beschreibt auch eine von einigen Bundesländern neu geschaffene Option: dort können Beamtinnen und Beamte anstelle der Beihilfe für einzelne Leistungen eine pauschale Beihilfezahlung beantragen, die in etwa dem Arbeitgeberanteil in der GKV entspricht.