Verteilungseffekte einer einheitlichen Gebührenordnung
Im vertrags- und privatärztlichen Bereich bestehen derzeit in Deutschland mit dem einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zwei unterschiedliche Honorarordnungen. Die beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebildete „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)“ besitzt gemäß ihrem Erlass die Aufgabe „Vorschläge für die Schaffung eines modernen Vergütungssystems für die ambulante ärztliche Versorgung“ zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund untersucht das Gutachten, ob und inwieweit die Überführung von EBM und GOÄ in eine einheitliche Gebührenordnung Honorarverteilungseffekte zwischen den verschiedenen Arztgruppen und in regionaler Hinsicht auslösen und damit auch ordnungspolitische Fragen und Probleme aufwerfen kann.