Kurzbericht Vorbereitung der Rechtsverordnung nach § 78a SGB XI
Ziel dieses Projekts war es, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der fachwissenschaftlichen Aufbereitung und konzeptionellen Arbeit in Vorbereitung der Rechtsverordnung zu unterstützen (§ 78a Absatz 6 SGB XI).
Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetzes am 9. Juni 2021 sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA) als neue Leistungsart der sozialen Pflegeversicherung definiert worden. Hierbei kommt dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Aufgabe zu, mittels Rechtsverordnung weitere gesetzliche Anforderungen an die Versorgung Pflegebedürftiger mit DiPA im häuslichen Umfeld zu spezifizieren und unter anderem ein Verfahren zur Erstattungsfähigkeit durch Aufnahme von DiPA in ein beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu führendes DiPA-Verzeichnis festzulegen. Die Ergebnisdokumentation strukturierter interprofessioneller Workshops und Expertengespräche einschließlich der darin dargestellten Handlungsempfehlungen soll das BMG dabei inhaltlich unterstützen und ist in folgende Themenbereiche gegliedert: DiPA-Definitorik und Abgrenzung; pflegerischer Nutzen und dessen Nachweis/Evaluation; Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit sowie Qualität einer DiPA; DiPA ergänzende Unterstützungsleistungen; Genehmigung und Abrechnung; Optionsräume und Beschränkung von Werbung; DiPA-Prüfverfahren und DiPA-Verzeichnis beim BfArM.