Gesetzlicher Anspruch für HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)
Deutschland ist eines der Länder mit den niedrigsten HIV-Neuinfektionsraten in Europa. Wir wollen die Zahl der Neuansteckungen noch weiter senken. Mit der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP), die Menschen mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeboten werden kann, steht hierfür ein wirksames Instrument zur Verfügung.
Mit der Einführung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zum 1. September 2019 haben Menschen mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge. Seit Beginn der Einführung der GKV-PrEP ist die Anzahl der PrEP-Nutzenden nahezu kontinuierlich angestiegen. Ende 2023 gab es schätzungsweise rund 40.000 PrEP-Nutzenden in Deutschland.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat durch eine am Robert Koch-Institut durchgeführte Studie die Wirkung der PrEP evaluiert und finanziert derzeit den Aufbau und die Etablierung einer langfristigen Surveillance der Versorgung mit der HIV-PrEP in Deutschland (PrEP-Surv). Die Daten deuten auf eine Wirksamkeit der PrEP bei der Vermeidung von HIV-Infektionen hin. Das Robert Koch-Institut stellt hierzu weitergehende Informationen auf seinen Internetseiten zur Verfügung.
Auch Daten aus Ländern, in denen die PrEP seit Jahren als ergänzender Baustein in der Prävention eingesetzt wird, haben bereits nachgewiesen, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden konnte. In diesen Ländern ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem, erweiterte Testangebote, Selbsttests, frühzeitige Behandlung usw.