Hebammen

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und Begleitung von Frauen von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit, sowie von Neugeborenen und Säuglingen.

Beschreibung des Berufs

Der Hebammenberuf umfasst insbesondere die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen (§ 1 Hebammengesetz – HebG).

Reform der Ausbildung und gesetzliche Grundlagen

Die Hebammenausbildung wurde mit dem Hebammenreformgesetz, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, umfassend reformiert und modernisiert. Hebammen werden nunmehr akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet. Das Studium ist als duales Studium ausgestaltet.

Rechtliche Grundlagen bilden das neue Hebammengesetz (HebG) sowie die dazugehörige Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV). Es handelt sich dabei um ein sog. Berufszulassungsgesetz, das auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz beruht.

Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium

  1. ​​​​​​Der Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder

    Der Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung
    • zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder
    • zur/zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder
    • zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann oder
    • zur für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwester oder Krankenpfleger im EU-Ausland, sofern die Ausbildung den europarechtlichen Vorgaben entspricht;
  2. Gesundheitliche Eignung zur Absolvierung des Hebammenstudiums;
  3. Für das Hebammenstudium erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache;
  4. Die Bewerberin oder der Bewerber darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Absolvierung des Hebammenstudiums ergibt (§ 10 Absatz 1 HebG).

In den einzelnen Bundesländern können zusätzliche Voraussetzungen für den Zugang zum Hebammenstudium bestehen (§ 10 Absatz 2 HebG). Die konkret geltenden Zugangsvoraussetzungen können im jeweiligen Land bzw. bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.

Dauer und Struktur des Hebammenstudiums

Mit der Reform der Hebammenausbildung wurde erstmals das duale Studium als neue Ausbildungsform für Heilberufe eingeführt.

Durch das duale Studium können die angehenden Hebammen ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Die Studiendauer beträgt in Vollzeit mindestens sechs Semester (drei Jahre) und höchstens acht Semester (vier Jahre). Das Studium hat einen hohen Praxisanteil und zeichnet sich durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis aus. Die Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich, z. B. bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus statt.

Das duale Hebammenstudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab und umfasst eine staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“.

Die angehenden Hebammen erhalten während des gesamten Studiums eine Vergütung.

Berufliche Praxis

Nach Abschluss des Studiums sind es die Hebammen, die die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen und die Durchführung einer normal verlaufenden Geburt übernehmen. Dies gehört zu den Aufgaben, die ihnen  nach dem Hebammengesetz (§ 4) ausdrücklich vorbehalten sind. Vorbehaltene Tätigkeiten sind eine Besonderheit bei den Gesundheitsfachberufen. Im Falle des Hebammenberufes führen sie dazu, dass selbst eine Ärztin oder ein Arzt eine Hebamme zur Geburt hinzuziehen muss. Denn Hebammen führen die Geburt selbständig und ohne ärztliche Anordnung durch. Sollte es zu Komplikationen oder Regelwidrigkeiten kommen, ist eine Hebamme in der Lage dies frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Schritte, wie die Hinzuziehung einer Ärztin oder eines Arztes, zu veranlassen.

Nach der Entbindung versorgen Hebammen Neugeborene und Mütter und dokumentieren die Geburt. Darüber hinaus betreuen sie die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt, übernehmen die Nachsorge des Neugeborenen und beraten in Fragen der Säuglingspflege und -ernährung.

Die Hebammentätigkeit erstreckt sich jedoch nicht nur auf den Bereich Geburt und Nachsorge. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge bereiten Hebammen Frauen und Familien auf die Geburt, das Wochenbett und die Elternschaft vor. Hierbei berücksichtigen Hebammen stets die konkrete Lebenssituation der Frauen und ihre jeweiligen besonderen Bedürfnisse.

Orte der Berufsausübung

Hebammen arbeiten in Geburtsabteilungen von Krankenhäusern, in Hebammenpraxen oder Geburtshäusern. Wenn sie die Frauen in Krankenhäusern unterstützen, sind sie überwiegend in Kreißsälen und auf Wochenstationen tätig. Freiberufliche Hebammen betreuen werdende Mütter auch bei einer Hausgeburt oder bei der ambulanten Nachsorge.

Stand: 21. Oktober 2024

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